UNESCO IMMATERIELLES KULTURERBE
Seit 2024 wird Tarock-Königrufen als "UNESCO immaterielles Kulturerbe" anerkannt. Damit steht das Tarock-Königrufen in einer Reihe mit wichtigen österreichischen Institutionen wie der Spanischen Hofreitschule, dem Blaudruck und der Blasmusik. Gerhard Mayr ist der Initiator des Antrags, dessen erfolgreiche Eintragung in das österreichische Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes der UNESCO den Stellenwert des "Tarock-Königrufen" weiter erhöht hat. Alle Veranstalter der sieben Tarockcups in Österreich haben diesen Antrag unterstützt. Expertisen von Mag. Dr. Sergej Seitz, MA sowie Dr. Robert Sedlaczek und Wolfgang Mayr haben wesentlich zum Gelingen beigetragen.
Antrag UNESCO Kulturerbe562 KB
Gutachten Königrufen173 KB
Gutachten Königrufen168 KB
Unesco Presseaussendung512 KB
Am 6.12.2024 erfolgte im Schloss Zell an der Pram die offizielle Verleihung der Urkunde über die Aufnahme von Tarock-Königrufen als immaterielles UNESCO Kulturerbe. Maria Mayr von der Linzer Tarock Akademie sowie Vertreter der österreichischen Tarockcups nahmen die Auszeichnung entgegen. Jetzt gilt es, diese Anerkennung als Kulturgut zur weiteren Verbreitung des Königrufens zu nutzen!
Die Anerkennung als immaterielles UNESCO Kulturerbe erregte in den Medien erhebliche Aufmerksamkeit:

